Lernziele bilden die Voraussetzung für jeden sinnvollen Schulunterricht. Die Aus- formulierung dieser Grobziele zu Lern- zielen für konkrete Schülerinnen- und Schülergruppen, Zeitabschnitte und Unterrichtseinheiten gehört zur Arbeit der Lehrkräfte. Sie legen stufengerecht und fachspezifisch fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler erwerben müssen, um die jeweiligen Lernziele zu erreichen. Zur Überprüfung, ob die Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreicht haben, gibt es verschiedene Beurteilungsformen, die sowohl die Grundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler als auch für die Schullaufbahnentscheide bilden. Ein wichtiger Schullaufbahnentscheid wird am Ende des 6. Schuljahrs getroffen, wenn es um den Übertritt und die Einstufung als Real- oder Sekundarschülerin bzw. -schüler geht.
Seit dem 1. August 2008 werden Schullaufbahnentscheide auf Antrag der Klassenlehrkraft durch die Schulleitung getroffen. Sie werden den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten im Rahmen des Beurteilungsberichtes schriftlich zugestellt.
Das Verfahren für die verschiedenen Schullaufbahnentscheide ist unterschiedlich und wird der jeweils besonderen Situation angepasst. Eltern respektive Erziehungsberechtigte werden mitangehört und ihre Meinung sowie zusätzliche Informationen werden beim Entscheid einbezogen.
Die Anträge der Lehrkräfte basieren auf einer umfassenden Gesamtbeurteilung der Schülerin bzw. des Schülers während des ganzen Schuljahres. Massgebend sind:
- die Sachkompetenz
- das Arbeits- und Lernverhalten
Folgende Schullaufbahnentscheide werden auf Grund der Anträge der Klassenlehrpersonen durch die Schulleitung gefällt:
- Übertritt ins nächste Semester/Schuljahr
- Wiederholung eines Schuljahres
- Reduzierte oder erweiterte individuelle Lernziele (rILZ oder eILZ)
- Zuweisung zur integrativen Förderung in der Regelklasse
- Überspringen eines Schuljahres (auf Antrag der Erziehungsberatung)
- Reduzierte Lernziele (riLZ) in mehr als zwei Fächern (auf Antrag der Erziehungsberatung)