Schule Roggwil
homesuchelogin
 

Schullaufbahnentscheide

Lernziele bilden die Voraussetzung für jeden sinnvollen Schulunterricht. Die Aus- formulierung dieser Grobziele zu Lern- zielen für konkrete Schülerinnen- und Schülergruppen, Zeitabschnitte und Unterrichtseinheiten gehört zur Arbeit der Lehrkräfte. Sie legen stufengerecht und fachspezifisch fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler erwerben müssen, um die jeweiligen Lernziele zu erreichen. Zur Überprüfung, ob die Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreicht haben, gibt es verschiedene Beurteilungsformen, die sowohl die Grundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler als auch für die Schullaufbahnentscheide bilden. Ein wichtiger Schullaufbahnentscheid wird am Ende des 6. Schuljahrs getroffen, wenn es um den Übertritt und die Einstufung als Real- oder Sekundarschülerin bzw. -schüler geht. 

 

Seit dem 1. August 2008 werden Schullaufbahnentscheide auf Antrag der Klassenlehrkraft durch die Schulleitung getroffen. Sie werden den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten im Rahmen des Beurteilungsberichtes schriftlich zugestellt.

Das Verfahren für die verschiedenen Schullaufbahnentscheide ist unterschiedlich und wird der jeweils besonderen Situation angepasst. Eltern respektive Erziehungsberechtigte werden mitangehört und ihre Meinung sowie zusätzliche Informationen werden beim Entscheid einbezogen.

 

Die Anträge der Lehrkräfte basieren auf einer umfassenden Gesamtbeurteilung der Schülerin bzw. des Schülers während des ganzen Schuljahres. Massgebend sind:

  • die Sachkompetenz
  • das Arbeits- und Lernverhalten

Folgende Schullaufbahnentscheide werden auf Grund der Anträge der Klassenlehrpersonen durch die Schulleitung gefällt:

  • Übertritt ins nächste Semester/Schuljahr
  • Wiederholung eines Schuljahres
  • Reduzierte oder erweiterte individuelle Lernziele (rILZ oder eILZ)
  • Zuweisung zur integrativen Förderung in der Regelklasse
  • Überspringen eines Schuljahres (auf Antrag der Erziehungsberatung)
  • Reduzierte Lernziele (riLZ) in mehr als zwei Fächern (auf Antrag der Erziehungsberatung)

 

Promotionsbestimmungen

Primarstufe

Ein Beurteilungsbericht ist dann ungenügend, wenn in der Mehrheit der Fächer keine genügenden Leistungen erbracht wurden.

 

Sekundarstufe I

Sek-Schülerinnen und -Schüler dürfen in höchstens drei von allen obligatorischen Fächern eine Note unter 4 haben, um ohne Vorbehalt ins nächste Semester zu kommen. Dabei darf nur eines der Fächer Deutsch, Französisch oder Mathematik betroffen sein.  Werden diese Promotions- bestimmungen in zwei aufeinander fol- genden Semestern nicht erfüllt, so erfolgt eine Rückstufung in den nächst tief- eren Schultyp oder eine Repetition. 

Realschülerinnen und -schüler müssen in der Mehrheit der obligatorischen Fächer mindestens die Note 4 oder besser haben, um ohne Vorbehalt ins nächste Semester zu wechseln.